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quovis.net · Allgemeine Geschäftsbedingungen · B2B

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – QUOVIS.NET SComm

Gesellschaftssitz: Wittenweg 22, 4851 Plombières – ZUD / MwSt.: BE 1038.197.532 – RJP Lüttich, Abteilung Verviers

Art. 1 – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Hardware-/Lizenzlieferungen und IT-Dienstleistungen der QUOVIS.NET SComm (nachfolgend „Auftragnehmer“). Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Mit der Auftragserteilung oder Annahme eines Angebots erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen vorbehaltlos an.

Art. 2 – Angebote und IT-Dienstleistungen (Bemühenspflicht)

Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote 14 Tage gültig. Beratungs-, Konfigurations-, Wartungs- und Supportleistungen erfolgen als Dienstvertrag (Bemühenspflicht / obligation de moyens) und nicht als Erfolgsgarantie. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung sowie zur Aufrechterhaltung einer tagesaktuellen, funktionsfähigen Datensicherung (Backup) vor jedem Eingriff.

Art. 3 – Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur effizienten Leistungserbringung (insbesondere bei Analyse, Dokumentation, Skripterstellung, Fehlerdiagnose und Recherche) moderne Software- und KI-gestützte Assistenzsysteme (wie z. B. Large Language Models) als Hilfsmittel einzusetzen. Die fachliche Prüfung und Verantwortung für die vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnisse verbleibt beim Auftragnehmer.

(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass bei der Nutzung solcher Systeme die Vertraulichkeit gewahrt bleibt und vertrauliche Informationen des Auftraggebers nicht zum Training öffentlicher KI-Modelle verwendet werden.

Art. 4 – Hardwarelieferung, Lizenzen und Eigentumsvorbehalt

Lieferfristen sind unverbindlich. Gelieferte Hardware und Geräte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn sie beim Auftraggeber bereits installiert oder verbaut wurden. Die Gefahr geht mit Übergabe/Lieferung auf den Auftraggeber über. Für Softwarelizenzen und Cloud-Dienste Dritter (z. B. Microsoft, Fortinet) gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

Art. 5 – Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug (B2B)

Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, sofort bzw. bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum per Überweisung auf das Konto BE50 1036 0904 8318 (BIC: NICABEBB) zahlbar. Einwände gegen eine Rechnung müssen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich und begründet geltend gemacht werden.

Gemäß dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr fallen bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung an:

  1. Verzugszinsen in Höhe des EZB-Leitzinses zuzüglich 8 Prozentpunkten;
  2. eine pauschale Entschädigung von 10 % des offenen Rechnungsbetrags (mindestens 40,00 €).

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen und Lieferungen vorübergehend einzustellen.

Art. 6 – Haftungsbegrenzung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In jedem Fall (außer bei Vorsatz oder Personenschäden) ist die Gesamthaftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den Nettobetrag begrenzt, der für die konkret schadensursächliche Leistung oder Lieferung berechnet und gezahlt wurde (bei laufenden Verträgen maximal auf die Vergütung der letzten 3 Monate vor Schadenseintritt). Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden – insbesondere Datenverlust, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Cyberangriffe oder Ausfälle von Drittanbieter-Software/Cloud-Diensten – ist ausgeschlossen.

Art. 7 – Vertraulichkeit und Datenschutz (DSGVO / Art. 28)

Beide Parteien behandeln technische und geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von IT-Support oder Wartung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (Art. 28 DSGVO), handelt er ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers, trifft angemessene Sicherheitsmaßnahmen und ist berechtigt, weitere Auftragsverarbeiter (insbesondere professionelle Cloud-, Sicherheits- und KI-Dienstleister unter Einhaltung von Kapitel V DSGVO) einzusetzen, deren Liste dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

Art. 8 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich belgisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Unternehmensgericht Lüttich, Abteilung Verviers (bzw. das Friedensgericht Eupen).

ANHANG: VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG (ART. 28 DSGVO)

1. Gegenstand und Geltungsdauer
Dieser Anhang gilt automatisch für alle Leistungen, bei denen QUOVIS.NET SComm („Auftragsverarbeiter“) im Rahmen von Systemadministration, IT-Support, Wartung, Hosting oder Beratung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers („Verantwortlicher“) für die Dauer des jeweiligen Auftrags verarbeitet.

2. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Gemäß Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) verpflichtet sich der Auftragsverarbeiter:

  1. personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten;
  2. sicherzustellen, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben;
  3. geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zu ergreifen (insbesondere Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Mehr-Faktor-Authentifizierung, Mandantentrennung sowie Ausschluss des Trainings öffentlicher KI-Modelle mit Kundendaten);
  4. den Auftraggeber nach Möglichkeit bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen sowie bei der Meldung von Datenschutzverletzungen unverzüglich nach Bekanntwerden zu unterstützen;
  5. nach Abschluss der Leistungen alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht;
  6. dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung zu stellen.

3. Unterauftragsverarbeiter (Sub-processors) und Drittlandtransfers
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine schriftliche Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (insbesondere für Cloud-Infrastruktur, Kommunikation, ERP/Ticketing sowie professionelle Software- und KI-Assistenzsysteme) einzuschalten. Das aktuelle Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter wird dem Auftraggeber auf Anfrage an info@quovis.net jederzeit zur Verfügung gestellt; gegen beabsichtigte Änderungen kann der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund Einspruch erheben. Etwaige Übermittlungen in Drittländer außerhalb des EWR erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. EU-U.S. Data Privacy Framework) oder der EU-Standardvertragsklauseln (SCC).

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